Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung

Dr. Renate Biber

Grundsteuer 2025


Gemäß der Information des Bundesfinanzministeriums müssen 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland aufgrund der Reform der Grundsteuer neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher aufgefordert, in der Zeit vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022 die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 zu erklären.

Die Ermittlung der aktuellen Merkmale kann sich dabei von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sodass keine allgemeingültige Aussage über eine zutreffende Berechnung getroffen werden kann. Für den Fall, dass sich Grundeigentum in verschiedenen Bundesländern befindet, kann es erforderlich werden, die Situation aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten.

Unsere Kanzlei unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer mit der von der DATEV empfohlenen Lösung "GrundsteuerDigital" (Softwarelösung zur Deklaration der Grundsteuerwerte) dabei, auch unter komplexen Verhältnissen bei einem verringerten Aufwand die geforderten Angaben zu ermitteln, die an die Finanzverwaltung zur Festlegung der neuen Grundsteuerwerte für das Jahr 2025 zu übertragen sind.

Nehmen Sie bei Interesse bitte Kontakt zu uns auf.

(c) Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Dr. Renate Biber 2022